Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 55/01 BStBl 2003 II S. 13

Gesetze: EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1EStG § 15 Abs. 4

Ein landwirtschaftlicher Betrieb liegt auch beim Erwerb des lebenden und toten Inventars eines Gestüts vor, wenn die beabsichtigte Zusammenarbeit mit den formal Nutzungsberechtigten der Flächen scheitert, sofern der Erwerber die Pachtzahlungen für die Flächen erbringt und diese die Futtergrundlage bilden

Leitsatz

Der Erwerber des lebenden und toten Inventars eines Gestüts führt auch dann einen landwirtschaftlichen Betrieb (als Einzelunternehmer), wenn die beabsichtigte Zusammenarbeit mit dem formal Nutzungsberechtigten der landwirtschaftlich genutzten Flächen scheitert, er, der Erwerber, aber die Pachtzahlungen für die Flächen erbringt und diese für die erworbenen Tiere auch tatsächlich die Futtergrundlage bilden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 13
BB 2002 S. 2488 Nr. 48
BFH/NV 2002 S. 1642 Nr. 12
BFHE S. 529 Nr. 199
BStBl II 2003 S. 13 Nr. 1
DB 2002 S. 2465 Nr. 47
DStRE 2003 S. 7 Nr. 1
FR 2002 S. 1379 Nr. 24
INF 2003 S. 6 Nr. 1
KÖSDI 2002 S. 13529 Nr. 12
XAAAA-89398

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank