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BFH Urteil v. - IV R 57/00 BStBl 2003 II S. 16

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 1, 13

Keine Entnahme land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke durch Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung und Bebauung mit Einfamilienhäusern, die anschließend an betriebsfremde Personen vermietet werden, wenn die Nutzungsänderung im Verhältnis zur Gesamtfläche des Betriebs von untergeordneter Bedeutung ist

Leitsatz

Die Bebauung ursprünglich land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke mit Einfamilienhäusern und deren anschließende Vermietung an betriebsfremde Personen führt grundsätzlich nicht zu einer Entnahme, wenn die Nutzungsänderung nur eine Fläche erfasst, die im Vergleich zur Gesamtfläche des Betriebs von geringer Bedeutung ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 16
BB 2003 S. 36 Nr. 1
BFH/NV 2003 S. 105
BFH/NV 2003 S. 105 Nr. 1
BFHE S. 236 Nr. 200
BStBl II 2003 S. 16 Nr. 1
DB 2003 S. 918 Nr. 17
DStR 2002 S. 2212 Nr. 51
DStRE 2003 S. 63 Nr. 1
FR 2003 S. 315 Nr. 6
KÖSDI 2003 S. 13560 Nr. 1
HAAAA-89399

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