Wirksame Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax; Rechtmäßigkeit der Verwaltungsanweisung zur Abgabe-Schonfrist
Leitsatz
1. Eine dem Finanzamt per Telefax übermittelte Umsatzsteuer-Voranmeldung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck ist wirksam.
2. Die Verwaltungspraxis, nach der von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei einer bis zu fünf Tage verspäteten Umsatzsteuer-Voranmeldung abzusehen ist, wenn der Steuerpflichtige die angemeldete Steuer gleichzeitig mit der Abgabe der Steueranmeldung entrichtet (sog. Abgabe-Schonfrist), ist gerichtlich nicht zu beanstanden.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2003 II Seite 45 BB 2002 S. 1850 Nr. 36 BFH/NV 2002 S. 1270 Nr. 9 BFHE S. 337 Nr. 198 BStBl II 2003 S. 45 Nr. 2 DB 2003 S. 321 Nr. 6 DStRE 2002 S. 1147 Nr. 18 KÖSDI 2002 S. 13421 Nr. 9 UR 2002 S. 477 Nr. 10 MAAAA-89409