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BFH Urteil v. - V R 31/01 BStBl 2003 II S. 45

Gesetze: UStG 1993 § 18 Abs. 1 Satz 1AO 1977 § 150 Abs. 1 Satz 1AO 1977 § 150 Abs. 2AO 1977 § 152 Abs. 1 Satz 1

Wirksame Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax; Rechtmäßigkeit der Verwaltungsanweisung zur Abgabe-Schonfrist

Leitsatz

1. Eine dem Finanzamt per Telefax übermittelte Umsatzsteuer-Voranmeldung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck ist wirksam.

2. Die Verwaltungspraxis, nach der von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei einer bis zu fünf Tage verspäteten Umsatzsteuer-Voranmeldung abzusehen ist, wenn der Steuerpflichtige die angemeldete Steuer gleichzeitig mit der Abgabe der Steueranmeldung entrichtet (sog. Abgabe-Schonfrist), ist gerichtlich nicht zu beanstanden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 45
BB 2002 S. 1850 Nr. 36
BFH/NV 2002 S. 1270 Nr. 9
BFHE S. 337 Nr. 198
BStBl II 2003 S. 45 Nr. 2
DB 2003 S. 321 Nr. 6
DStRE 2002 S. 1147 Nr. 18
KÖSDI 2002 S. 13421 Nr. 9
UR 2002 S. 477 Nr. 10
MAAAA-89409

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