Bewertung von mit land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden im Zusammenhang stehenden Milchlieferrechten; zum Zeitpunkt der Abspaltung von dem nach § 55 Abs. 1 EStG zum ermittelten Wert für den Grund und Boden; Anwendung der Verlustklausel nach § 55 Abs. 6 EStG
Leitsatz
Der Buchwert der Milchreferenzmenge ist aus dem zum festgestellten Wert des Grund und Bodens abzuleiten. Der Pauschalwert ist dazu im Verhältnis der am Tag der Ausfertigung der MGV () für die Milchreferenzmenge einerseits und den nackten Grund und Boden andererseits erzielbaren örtlichen Marktpreise aufzuteilen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2003 II Seite 64 BB 2000 S. 2509 Nr. 49 BFH/NV 2001 S. 102 Nr. 1 BStBl II 2003 S. 64 Nr. 2 DB 2000 S. 2459 Nr. 49 DStRE 2000 S. 1303 Nr. 24 FR 2001 S. 40 Nr. 1 NAAAA-89413