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BFH Urteil v. - IV R 3/01 BStBl 2003 II S. 112

Gesetze: AO 1977 §§ 164 Abs. 3, 179 Abs. 3, 365 Abs. 3EStG § 16EStDV a. F. § 7 Abs. 1.

Änderung des Verfahrensgegenstandes nach § 365 Abs. 3 AO durch Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts während des Einspruchsverfahrens. <P> Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf einen fremden Dritten führt zu einem Veräußerungsverlust in Höhe des Buchwerts, wenn keine freigebige Zuwendung vorliegt

Leitsatz

1. Wird ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Steuerbescheid mit dem Einspruch angefochten und hebt das FA den Vorbehalt der Nachprüfung während des Einspruchsverfahrens auf, so wird der Bescheid, mit dem der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wird, Gegenstand des Einspruchsverfahrens.

2. Überträgt ein Mitunternehmer seinen Gesellschaftsanteil ohne Entgelt auf einen fremden Dritten, so erleidet er in Höhe des Buchwertes einen Veräußerungsverlust, sofern die Übertragung keine freigebige Zuwendung darstellt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 112
BB 2003 S. 90 Nr. 2
BFH/NV 2003 S. 231
BFH/NV 2003 S. 231 Nr. 2
BFHE S. 482 Nr. 199
BStBl II 2003 S. 112 Nr. 3
DB 2003 S. 186 Nr. 4
DStR 2003 S. 20 Nr. 1
DStRE 2003 S. 128 Nr. 2
INF 2003 S. 124 Nr. 4
KÖSDI 2003 S. 13561 Nr. 1
StB 2004 S. 129 Nr. 4
WAAAA-89423

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