BFH Beschluss v. - I B 145/01 BStBl 2003 II S. 223
Gesetze: AO 1977 § 69AO 1977 § 171 Abs.
10AO 1977 § 191 Abs. 1 und Abs. 3 Sätze 2, 3 und
4FGO § 69 Abs. 3
Hemmung des Fristablaufs gemäß
§ 191 Abs. 3 Satz
4 2. Alternative
AO 1977 davon unabhängig, ob die der
Haftung zugrunde liegende Steuer vor oder nach Ablauf der regulären
Festsetzungsfrist für den Erlass des Haftungsbescheides gemäß
§ 191 Abs. 3 Satz
2 AO 1977 festgesetzt worden ist. Es ist
nicht ernstlich zweifelhaft, dass haftungsbegründende Pflichtverletzungen
gemäß
§ 69 AO 1977 -
nur - die Nichtabgabe der Steuererklärungen und die Nichtabführung
der sich insoweit ergebenden Zahlungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen
sind
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich
zweifelhaft, dass haftungsbegründende Pflichtverletzungen gemäß
§ 69 AO 1977 -
nur - die Nichtabgabe der Steuererklärungen und die Nichtabführung
der sich insoweit ergebenden Zahlungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen
sind, nicht jedoch - zusätzlich - der Zeitpunkt der tatsächlichen
Fälligkeit der Steuerzahlungen und der Eintritt eines Schadens auf Seiten
der Finanzverwaltung. Mit der so verstandenen Verwirklichung des
Haftungstatbestandes beginnt zugleich der Lauf der Haftungsverjährung
gemäß
§ 191 Abs. 3 Satz
3 AO 1977.
2. Es ist auch nicht ernstlich
zweifelhaft, dass die Hemmung des Fristablaufs gemäß
§ 191 Abs.
3 Satz 4 2. Alternative
AO 1977 unabhängig davon ist, ob die
der Haftung zugrunde liegende Steuer vor oder nach Ablauf der regulären
Festsetzungsfrist für den Erlass des Haftungsbescheides gemäß
§ 191 Abs. 3 Satz
2 AO 1977 festgesetzt worden ist.
3. Es ist auch nicht ernstlich
zweifelhaft, dass die Festsetzungsfrist für den Erlass eines
Haftungsbescheides bei Vorliegen einer Steuerhinterziehung gemäß
§ 191 Abs. 3 Satz
2 AO 1977 nur im Falle der Haftung gemäß
§
70 und
§ 71 AO 1977
verlängert wird, in anderen Haftungsfällen jedoch
nicht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2003 II Seite 223 BB 2002 S. 2269 Nr. 44 BFH/NV 2002 S. 1628 Nr. 12 BFHE S. 95 Nr. 199 BStBl II 2003 S. 223 Nr. 5 DB 2002 S. 2252 Nr. 43 DStR 2002 S. 1857 Nr. 43 DStRE 2002 S. 1411 Nr. 22 TAAAA-89450