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BFH Beschluss v. - I B 145/01 BStBl 2003 II S. 223

Gesetze: AO 1977 § 69AO 1977 § 171 Abs. 10AO 1977 § 191 Abs. 1 und Abs. 3 Sätze 2, 3 und 4FGO § 69 Abs. 3

Hemmung des Fristablaufs gemäß § 191 Abs. 3 Satz 4 2. Alternative AO 1977 davon unabhängig, ob die der Haftung zugrunde liegende Steuer vor oder nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist für den Erlass des Haftungsbescheides gemäß § 191 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 festgesetzt worden ist.
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass haftungsbegründende Pflichtverletzungen gemäß § 69 AO 1977 - nur - die Nichtabgabe der Steuererklärungen und die Nichtabführung der sich insoweit ergebenden Zahlungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sind

Leitsatz

1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass haftungsbegründende Pflichtverletzungen gemäß § 69 AO 1977 - nur - die Nichtabgabe der Steuererklärungen und die Nichtabführung der sich insoweit ergebenden Zahlungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sind, nicht jedoch - zusätzlich - der Zeitpunkt der tatsächlichen Fälligkeit der Steuerzahlungen und der Eintritt eines Schadens auf Seiten der Finanzverwaltung. Mit der so verstandenen Verwirklichung des Haftungstatbestandes beginnt zugleich der Lauf der Haftungsverjährung gemäß § 191 Abs. 3 Satz 3 AO 1977.

2. Es ist auch nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Hemmung des Fristablaufs gemäß § 191 Abs. 3 Satz 4 2. Alternative AO 1977 unabhängig davon ist, ob die der Haftung zugrunde liegende Steuer vor oder nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist für den Erlass des Haftungsbescheides gemäß § 191 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 festgesetzt worden ist.

3. Es ist auch nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Festsetzungsfrist für den Erlass eines Haftungsbescheides bei Vorliegen einer Steuerhinterziehung gemäß § 191 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 nur im Falle der Haftung gemäß § 70 und § 71 AO 1977 verlängert wird, in anderen Haftungsfällen jedoch nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 223
BB 2002 S. 2269 Nr. 44
BFH/NV 2002 S. 1628 Nr. 12
BFHE S. 95 Nr. 199
BStBl II 2003 S. 223 Nr. 5
DB 2002 S. 2252 Nr. 43
DStR 2002 S. 1857 Nr. 43
DStRE 2002 S. 1411 Nr. 22
TAAAA-89450

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