Ausgleichsansprüche zwischen Ehegatten aus der Zahlung der von beiden geschuldeten Einkommensteuer durch einen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit
Leitsatz
1. Aus einer jahrelangen Übung zusammenveranlagter Eheleute, wonach die von beiden geschuldeten Einkommensteuern stets allein von demselben Ehegatten gezahlt wurden, ist auf den beiderseitigen Willen zu schließen (konkludentes Verhalten), von einem Ausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB abzusehen.
2. Wer diesem Schluss nach dem Tod eines oder beider Ehegatten widerspricht, hat die zur Begründung seiner Einwendungen vorgetragenen Tatsachen zu beweisen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2003 II Seite 267 BB 2003 S. 622 Nr. 12 BFH/NV 2003 S. 566 BFHE S. 413 Nr. 200 BStBl II 2003 S. 267 Nr. 5 DB 2003 S. 644 Nr. 12 DStRE 2003 S. 483 Nr. 8 FR 2003 S. 525 Nr. 10 INF 2003 S. 288 Nr. 8 KÖSDI 2003 S. 13677 Nr. 4 GAAAA-89463