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BFH Urteil v. - X R 48/99 BStBl 2003 II S. 282

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1EStG § 15 Abs. 2BGB §§ 1372 ff.

1. Zur Gewinnerzielungsabsicht bei Übertragung eines verlustbringenden Betriebs im Rahmen eines Vertrages zur Regelung von Scheidungsfolgen <P> 2. Die Übertragung eines Betriebs zwischen Ehegatten im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung erfolgt entgeltlich

Leitsatz

1. Verpflichtet sich der Steuerpflichtige in einem Vertrag zur Regelung von Scheidungsfolgen, seinen bislang verlustbringenden Betrieb zu einem späteren Zeitpunkt nach Zurückführung der betrieblichen Kredite schuldenfrei auf seinen Ehegatten zur Weiterführung durch diesen zu übertragen, hat er fortan keine Gewinnerzielungsabsicht, wenn er bis zur Übertragung auch bei Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns keinen Totalgewinn erzielen kann.

2. Die Übertragung eines Betriebs zwischen Ehegatten aufgrund eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Zugewinngemeinschaft ist ein entgeltliches Geschäft (Anschluss an , BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 282
BB 2003 S. 513 Nr. 10
BFH/NV 2003 S. 542
BFH/NV 2003 S. 542 Nr. 4
BFHE S. 504 Nr. 200
BStBl II 2003 S. 282 Nr. 6
DB 2003 S. 530 Nr. 10
DStR 2003 S. 457 Nr. 12
FR 2003 S. 354 Nr. 7
INF 2003 S. 285 Nr. 8
KÖSDI 2003 S. 13669 Nr. 4
LAAAA-89470

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