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BFH Urteil v. - III R 20/01 BStBl 2003 II S. 297

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 5 Abs. 1EStG § 15 Abs. 1GewStG § 7

Der Verkauf einer Immobilie zwei Jahre nach Erwerb durch einen Grundstückshändler ist ein gewichtiges Indiz für ein gewerbliches Geschäft. Eine Zuordnung zur privaten Vermögensverwaltung ist nur dann möglich, wenn der Erwerb eindeutig privat veranlasst und objektiv von den betrieblich veranlassten Immobiliengeschäften zu unterscheiden ist

Leitsatz

Die Veräußerung einer Immobilie durch einen gewerblichen Grundstückshändler zwei Jahre nach deren Erwerb ist ein gewichtiges Indiz für ein dem Gewerbebetrieb zuzuordnendes Geschäft. Eine Zuordnung zur privaten Vermögensverwaltung kommt nur in Betracht, wenn der Erwerb eindeutig privat veranlasst ist und aufgrund der vorliegenden objektiven Tatsachen klar von den betrieblich veranlassten Immobiliengeschäften zu unterscheiden ist, wie z. B. bei einer Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken oder deren langfristiger Vermietung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 297
BB 2003 S. 567 Nr. 11
BFH/NV 2003 S. 557
BFH/NV 2003 S. 557 Nr. 4
BFHE S. 388 Nr. 200
BStBl II 2003 S. 297 Nr. 6
DB 2003 S. 588 Nr. 11
DStRE 2003 S. 406 Nr. 7
FR 2003 S. 399 Nr. 8
INF 2003 S. 283 Nr. 8
KÖSDI 2003 S. 13668 Nr. 4
TAAAA-89476

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