Die Bindung von Rückstellungen nach § 6a EStG für die Einstandspflicht des Arbeitgebers bei einer mittelbaren Versorgungszusage über eine Unterstützungskasse ist auch dann nicht zulässig, wenn die Versorgungsverpflichtungen vom Erwerber des Betriebes übernommen werden
Leitsatz
Die Verpflichtung des Arbeitgebers, wegen des nicht ausreichenden Vermögens einer Unterstützungskasse für den Ausfall von Versorgungsleistungen gegenüber seinen Arbeitnehmern einstehen zu müssen, erfüllt die Voraussetzungen für eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG nicht. Das gilt auch für Versorgungsverpflichtungen des Erwerbers eines Betriebs, auf den die Arbeitsverhältnisse mit den durch eine Unterstützungskasse begünstigten Arbeitnehmern nach § 613a BGB übergegangen sind.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2003 II Seite 347 BB 2003 S. 890 Nr. 17 BFH/NV 2003 S. 698 BFH/NV 2003 S. 698 Nr. 5 BStBl II 2003 S. 347 Nr. 7 DB 2003 S. 914 Nr. 17 DStR 2003 S. 630 Nr. 16 DStRE 2003 S. 575 Nr. 9 FR 2003 S. 559 Nr. 11 KÖSDI 2003 S. 13705 Nr. 5 RAAAA-89494