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BFH Urteil v. - X R 37/00 BStBl 2003 II S. 464

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2EStG § 22 Nr. 3

Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kann auch bei Leistungen an nur einen einzigen Abnehmer gegeben sein, wenn die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspricht

Leitsatz

1. Ein Steuerpflichtiger beteiligt sich auch dann am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, wenn er Leistungen nur an einen einzigen Abnehmer erbringt und die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspricht (Anschluss an , BFHE 191, 45, BStBl II 2000, 404).

2. Der Erwerb, die Vermietung und Veräußerung von Wohnmobilen sind gewerblich, wenn die einzelnen Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie nach der Verkehrsanschauung als einheitlich anzusehen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 464
BB 2003 S. 834 Nr. 16
BFH/NV 2003 S. 708
BFH/NV 2003 S. 708 Nr. 5
BFHE S. 264 Nr. 201
BStBl II 2003 S. 464 Nr. 9
DStR 2003 S. 591 Nr. 15
DStRE 2003 S. 576 Nr. 9
FR 2003 S. 506 Nr. 10
KÖSDI 2003 S. 13707 Nr. 5
JAAAA-89530

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