BVerfG Urteil v. - 2 BvR 400/98 und 1735/00 BStBl 2003 II S. 534
Gesetze: GG Art. 3 Abs.
1GG Art. 6 Abs.
1EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz
3 (Fassung: )EStG § 52 Abs.
11a (Fassung: )EStG § 3 Nr. 13
(Fassung: )EStG § 12 Nr.
1JStG 1996 Art. 1 Nr.
14JStG 1996 Art. 1 Nr.
59
Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für doppelte
Haushaltsführung in Fällen fortlaufend verlängerter
Abordnung
Leitsatz
1. Für die verfassungsrechtlich gebotene Einkommensbesteuerung
nach finanzieller Leistungsfähigkeit kommt es auch auf die Unterscheidung
zwischen freier oder beliebiger Einkommensverwendung einerseits und
zwangsläufigem, pflichtbestimmtem Aufwand andererseits an.
2. Der Gesetzgeber hat bei seiner Entscheidung, ob er Aufwand
steuermindernd berücksichtigen will, die unterschiedlichen Gründe,
die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte
differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise
der Sphäre der privaten Lebensführung zuzuordnen sind.
3. Zur Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für doppelte
Haushaltsführung bei einer Beschäftigung am selben Ort auf insgesamt
zwei Jahre durch das Jahressteuergesetz
1996.
Fundstelle(n): BStBl 2003 II Seite 534 NAAAA-89559