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BVerfG Urteil v. - 2 BvR 400/98 und 1735/00 BStBl 2003 II S. 534

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 6 Abs. 1EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 (Fassung: )EStG § 52 Abs. 11a (Fassung: )EStG § 3 Nr. 13 (Fassung: )EStG § 12 Nr. 1JStG 1996 Art. 1 Nr. 14JStG 1996 Art. 1 Nr. 59

Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung in Fällen fortlaufend verlängerter Abordnung

Leitsatz

1. Für die verfassungsrechtlich gebotene Einkommensbesteuerung nach finanzieller Leistungsfähigkeit kommt es auch auf die Unterscheidung zwischen freier oder beliebiger Einkommensverwendung einerseits und zwangsläufigem, pflichtbestimmtem Aufwand andererseits an.

2. Der Gesetzgeber hat bei seiner Entscheidung, ob er Aufwand steuermindernd berücksichtigen will, die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der privaten Lebensführung zuzuordnen sind.

3. Zur Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung bei einer Beschäftigung am selben Ort auf insgesamt zwei Jahre durch das Jahressteuergesetz 1996.

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 534
NAAAA-89559

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