Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV 197/50 U BStBl 1951 III S. 97

Gesetze: EStG 1934 § 18 Abs. 1 Ziff. 1 und Ziff. 3GewStG § 2

Leitsatz

1. Berufssportler, die ihre Tätigkeit selbständig ausüben, sind gewerbesteuerpflichtig.

2. Eine Selbständigkeit ist nicht gegeben, wenn sie ihre Arbeitskraft einem Unternehmer für eine Zeitdauer, die eine Reihe von Veranstaltungen umfaßt - also nicht lediglich für einige Stunden eines Abends -, ausschließlich zur Verfügung stellen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1951 III Seite 97
UAAAA-89642

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank