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BFH Urteil v. - I 32/53 U BStBl 1953 III S. 175

Gesetze: KStG 1949 § 8KStG 1949 KStDV 1949 § 18 Abs. 2

Leitsatz

1) Der Senat folgt der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, daß bei den Mitgliederleistungen an Versicherungsvereine a.G. zwischen steuerpflichtigen Versicherungsbeiträgen und steuerfreien Einlagen zu unterscheiden ist.

2) Im allgemeinen werden Eintrittsgelder insoweit, als ein Rückzahlungsanspruch beim Austritt besteht, der in seiner Höhe genau festgelegt ist und nicht vom Betriebsergebnis abhängt, steuerfreie Einlagen darstellen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1953 III Seite 175
LAAAA-89658

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