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BFH Urteil v. - I 143/56 U BStBl 1957 III S. 400

Gesetze: EStG 1950 § 20 Abs. 2 Ziff. 1EStG 1950 § 43 Abs. 2

Leitsatz

Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen können durch eine Kapitalherabsetzung die steuerlichen Folgen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit Rückwirkung beseitigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 400
IAAAA-89766

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