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BFH Urteil v. - VI 90/60 S BStBl 1960 III S. 488

Gesetze: EStG 1955 § 33EStG 1955 § 52 Abs. 12EStG 1957 § 33EStG 1957 § 52 Abs. 15

Leitsatz

Steuerpflichtigen, denen nach dem wegen Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung keine pauschalen Freibeträge nach § 33a EStG 1953 in Verbindung mit § 52 Abs. 15 EStG 1957 mehr zustehen, kann wegen dieser Ausgaben auch nur ausnahmsweise eine Steuerermäßigung nach § 33 EStG gewährt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 488
JAAAA-89877

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