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BFH Urteil v. - VI 218/60 U BStBl 1962 III S. 467

Gesetze: EStG 1958 § 9

Leitsatz

1. Zum Begriff "vorweggenommene Werbungskosten".

2. Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger nach Ablegung des Assessorexamens für die Teilnahme an einem Sprachkursus in England macht, können auch dann Werbungskosten (Fortbildungskosten) sein, wenn der Steuerpflichtige an dem Kursus vor Aufnahme seiner Berufstätigkeit als Rechtsanwalt teilnimmt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 467
VAAAA-89993

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