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BFH Beschluss v. - I B 223/61 S BStBl 1962 III S. 477

Gesetze: StAnpG § 16 Abs. 2 Ziff. 2GewStG § 28

Leitsatz

1. Eine Geschäftseinrichtung (z.B. ein Warenlager) einer Mineralölfirma im Sinne des § 16 Abs. 2 Ziff. 2 StAnpG am Orte der Betriebstätte eines selbständigen Tankstellenwartes setzt voraus, daß die Mineralölfirma die Verfügungsgewalt im Sinne der Entscheidung I B 156/58 S vom (BStBl 1962 III S. 227) über die Geschäftseinrichtung besitzt.

2. Die Verfügungsgewalt ist zu verneinen, wenn die Geschäftseinrichtung von der Mineralölfirma an den Tankstellenwart verpachtet worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 477
PAAAA-89995

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