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BFH Urteil v. - VI 180/63 S BStBl 1964 III S. 453

Gesetze: EStG §§ 4, 5, 12, 33

Leitsatz

1. Wird ein zum Betriebsvermögen gehörender Kraftwagen auf einer Privatfahrt durch Unfall beschädigt oder zerstört, so dürfen die dadurch entstandenen Ausgaben oder Vermögensverluste den Betriebsgewinn nicht mindern.

2. Der durch einen Unfall bei einer Privatfahrt entstandene Verlust eines betrieblichen Kraftwagens rechtfertigt keine Steuerminderung wegen außergewöhnlicher Belastungen nach § 33 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 453
CAAAA-90091

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