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BFH Urteil v. - VI 341/62 U BStBl 1964 III S. 581

Gesetze: GewStG 1955 § 35b

Leitsatz

Berichtigt das Finanzamt die einheitliche Gewinnfeststellung einer Personengesellschaft in der Weise, daß bei gleichbleibendem Gewinn ein bisher als laufender Gewinn bezeichneter Teil des Gewinns nunmehr als Veräußerungsgewinn behandelt wird, so ist der Gewerbesteuermeßbescheid von Amts wegen nach § 35b GewStG zu ändern. Eine solche Änderung hat nicht nur Bedeutung für die Anwendung des § 34 EStG, sondern beeinflußt - anders als im Urteil I 206/61 U vom (BStBl 1962 III S. 468, Slg. Bd. 75 S. 547) - auch die Höhe des Gewerbeertrags.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 581
ZAAAA-90108

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