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BFH Urteil v. - IV 19/65 U BStBl 1965 III S. 419

Gesetze: GewStG § 35b

Leitsatz

Die Vorschrift des § 35b GewStG enthält eine selbständige Rechtsgrundlage zur Änderung von Gewerbesteuermeßbescheiden. Ihre Anwendung setzt nicht voraus, daß sich die Änderungsbefugnis aus anderen Vorschriften (z.B. aus § 222 Abs. 1 Ziff. 1 AO) ergibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 419
IAAAA-90157

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