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BFH Urteil v. - I 347/60 U BStBl 1965 III S. 593

Gesetze: EStG 1955 § 18 Abs. 1 Ziff. 1GewStG 1955 § 2

Leitsatz

Die Tätigkeit eines Havariesachverständigen ist gewerbesteuerpflichtig, da sie keine wissenschaftliche Tätigkeit im eigentlichen Sinne und auch nicht der Tätigkeit eines der im Katalog des § 18 Abs. 1 Ziff. 1 EStG aufgeführten Berufsträger ähnlich ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 593
WAAAA-90174

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