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BFH Urteil v. - VI 272/63 BStBl 1966 III S. 374

Gesetze: GewStG 1961 § 10 a

Leitsatz

Stirbt der Gesellschafter einer Personengesellschaft, so kann der auf ihn entfallende Anteil an einem Gewerbeverlust nicht von den übrigen Gesellschaftern, auch wenn diese seine Erben sind, gemäß § 10a GewStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags abgezogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 374
GAAAA-90230

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