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BFH Urteil v. - I 102/63 BStBl 1966 III S. 426

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2 Ziff. 1 und 2GewStG § 8 Ziff. 1GewStG § 12 Abs. 2 Ziff 1

Leitsatz

Im Falle der Betriebsaufspaltung liegt zwischen dem Besitzpersonenunternehmen und der Betriebskapitalgesellschaft weder Organschaft noch Unternehmenseinheit vor.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 426
OAAAA-90236

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