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BFH Urteil v. - III 190/64 BStBl 1966 III S. 525

Gesetze: VStG § 3 Abs. 1 Ziff. 8

Leitsatz

Mietervereine vertreten keine aus einer Erwerbstätigkeit abgeleiteten ideellen oder wirtschaftlichen Interessen (Erwerbsinteressen) ihrer Mitglieder. Sie sind deshalb keine Berufsverbände und nicht von der Vermögensteuer befreit.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 525
YAAAA-90250

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