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BFH Urteil v. - I B 1/66 BStBl 1966 III S. 651

Gesetze: FGO § 69

Leitsatz

Wird die Vollziehung des angefochtenen Einkommensteuerbescheids wegen strittiger Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausgesetzt, so ist auch die Aussetzung der Vollziehung des bestandskräftigen Gewerbesteuermeßbescheids zulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 651
ZAAAA-90267

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