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BFH Urteil v. - VI R 31/66 BStBl 1967 III S. 179

Gesetze: EStG §§ 10 Abs. 1 Ziff. 1, 22 Ziff. 1a

Leitsatz

Ein Vertrag über gleichbleibende, regelmäßig wiederkehrende Geldleistungen, die dem Berechtigten auf Lebenszeit zustehen, verliert die Rechtsnatur als Leibrentenvertrag im Sinn von §§ 10 Abs. 1 Ziff. 1, 22 Ziff. 1a EStG nicht allein dadurch, daß zusätzlich eine sogenannte Währungsklausel vereinbart wird, die sicherstellen soll, daß auch bei Währungsschwankungen wirtschaftlich gleichwertige Leistungen erbracht werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 179
BAAAA-90288

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