Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV 293/64 BStBl 1967 III S. 185

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 2GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Nimmt der Einzelkaufmann einen Gesellschafter in das Unternehmen auf, so sind laufende Pensionszahlungen an Arbeitnehmer dem Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 2 GewStG und Pensionsrückstellungen dem Gewerbekapital nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG insoweit zuzurechnen, als sie nach ihrem Bestand im Zeitpunkt des Eintritts des Gesellschafters anteilmäßig auf diesen Gesellschafter entfallen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 185
IAAAA-90290

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank