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BFH Urteil v. - IV 194/64 BStBl 1967 III S. 398

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1GewStG EStG § 15 Ziff. 1GewStG § 19 Ziff. 1

Leitsatz

Die im BFH-Urteil I 200/59 S vom (BFH 73, 827, BStBl III 1961, 567) entwickelten Grundsätze über die steuerliche Behandlung der Versicherungsvertreter gelten auch für die Krankenversicherung. Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen auch für die Zeiträume, die vor dem Bekanntwerden dieser Entscheidung endeten, keine andere Behandlung der Versicherungsvertreter.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 398
PAAAA-90321

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