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BFH Urteil v. - VI 295/65 BStBl 1967 III S. 417

Gesetze: Einfamilienhaus VO § 2 Abs. 2EStG 1961 §§ 7, 7b

Leitsatz

Wird ein Einfamilienhaus im Erbbaurecht errichtet und zahlt der Erbbauberechtigte gemäß § 134 des Bundesbaugesetzes vom (BGBl I 1960, 341, BStBl I 1960, 446) den Erschließungsbeitrag, so kann er den Beitrag bei Anwendung der Einfamilienhaus-VO nicht abziehen. Der Beitrag gehört bei solchen Stpfl. nicht zu den Herstellungskosten des im Erbbaurecht errichteten Gebäudes.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 417
ZAAAA-90322

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