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BFH Urteil v. - IV R 143/67 BStBl 1968 II S. 259

Gesetze: EStG 1958 § 10 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Vom Erben auf Grund testamentarischer Anordnung aufgewendete Grabpflegekosten können nicht als dauernde Last bei der Einkommensermittlung abgezogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 259
KAAAA-90379

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