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BFH Urteil v. - IV 1/65 BStBl 1968 II S. 263

Gesetze: EStG 1955/1958 § 4 Abs. 4EStG 1955/1958 § 10 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Der Senat hält daran fest, daß die im Zusammenhang mit einer Betriebsübertragung zwischen Eltern und Kindern von den Übernehmern gezahlte Rente keine Kaufpreisrente darstellt, wenn nicht die Abwägung von Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten wie unter Fremden eindeutig nachgewiesen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 263
RAAAA-90381

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