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BFH Urteil v. - I B 49/67 BStBl 1968 II S. 350

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1

Leitsatz

Entfällt die Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Einkommensteuer-Bescheids, weil die Steuerschuld bereits getilgt ist, so hindert dies nicht, die Vollziehung des nicht angefochtenen Gewerbesteuer-Meßbescheids auszusetzen, soweit er als Folgebescheid anzusehen ist und die Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO für den Einkommensteuer-Bescheid erfüllt sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 350
JAAAA-90388

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