Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I B 270/63 BStBl 1968 II S. 40

Gesetze: GewStG § 30StAnpG § 16

Leitsatz

Ein Elektrizitätsunternehmen, das den Strom, den es liefert, von einem anderen Elektrizitätswerk bezieht und an dem Ort, an dem seine Abnehmer ihren Sitz haben, eigene Meß- und Kontrollgeräte unterhält, die durch eigene oder fremde, aber dem Unternehmen zur Verfügung stehende Leitungen mit dessen Hauptbetrieb in Verbindung stehen, bildet mit diesen Anlagen eine einheitliche mehrgemeindliche Betriebstätte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 40
OAAAA-90395

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank