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BFH Urteil v. - VI R 260/67 BStBl 1968 II S. 408

Gesetze: EStG 1965 §§ 33, 33a

Leitsatz

1. Mehraufwendungen durch Kraftfahrzeugbenutzung bei Geh- und Stehbehinderten als außergewöhnliche Belastung.

2. Die Verwaltungsanweisungen der obersten Finanzverwaltungsbehörden über die Behandlung von Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung bei Körperbehinderten dienen der Vereinfachung. Körperbehinderte, die nicht vom Wortlaut dieser Verwaltungsanweisungen erfaßt sind, können eine Steuerermäßigung nach § 33 EStG nur erhalten, wenn sie den Mehraufwand dartun.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 408
IAAAA-90397

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