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BFH Urteil v. - VI R 88/67 BStBl 1969 II S. 337

Gesetze: EStG §§ 2 Abs. 5 Nr. 2, 7cEStDV § 1

Leitsatz

1. Bei der Umstellung des Wirtschaftsjahrs nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 EStG darf nur ein Rumpfwirtschaftsjahr entstehen.

2. Eine ohne Zustimmung des FA durchgeführte Umstellung des Geschäftsjahrs auf ein abweichendes Geschäftsjahr hat keinen Einfluß auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 337
SAAAA-90479

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