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BFH Urteil v. - IV 244/63 BStBl 1969 II S. 34

Gesetze: EStG 1958 § 2 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2

Leitsatz

Die Umstellung des Wirtschaftsjahres eines im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergegangenen Unternehmens auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum bedarf des Einvernehmens mit dem FA.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 34
PAAAA-90480

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