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BFH Urteil v. - VI R 165/67 BStBl 1970 II S. 453

Gesetze: EStG § 11 Abs. 2EinfHaus VO § 2 Abs. 2

Leitsatz

Ein Damnum, das gemäß den Vereinbarungen der Vertragsparteien bei Auszahlung eines Tilgungsdarlehens einbehalten wird, ist nur im Rahmen des § 2 Abs. 2 Einf-Haus-VO vom (RGBl I 1937, 99, RStBl 1937, 161) abzugsfähig, wenn das Damnum nach der Bezugsfertigkeit des Einfamilienhauses einbehalten wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 453
HAAAA-90568

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