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BFH Urteil v. - IV R 20/67 BStBl 1970 II S. 726

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 7GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Die sich aus der Geschäftslage gepachteter gewerblicher Räume ergebenden Vorteile (zum Beispiel Kundenstamm, Konkurrenzlage, allgemeine Absatzmöglichkeiten) sind keine Wirtschaftsgüter im Sinne von § 8 Nr. 7, § 12 Abs. 2 Nr. 2 GewStG, wenn sie nicht durch von der Raumpacht abgrenzbare Pachtzahlungen konkretisiert sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 726
VAAAA-90601

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