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BFH Urteil v. - I R 146/68 BStBl 1970 II S. 755

Gesetze: EStG § 2 Abs. 2 Satz 1EStG §§ 10d, 32aDBA Österreich Art. 15 Abs. 3

Leitsatz

In Österreich erlittene Vorjahresverluste sind im Rahmen des § 10d EStG bei der Bemessung des inländischen Steuersatzes nach Art. 15 Abs. 3 DBA-Österreich zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 755
NAAAA-90608

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