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BFH Urteil v. - I R 167/66 BStBl 1970 II S. 85

Gesetze: EStG § 2 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2

Leitsatz

1. Zur Bedeutung des Begriffes "Einvernehmen" in § 2 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 EStG.

2. Will ein Pächter sein Wirtschaftsjahr auf das vom Kalenderjahr abweichende Pachtjahr umstellen, weil dieses in mehrfacher Beziehung für die Abrechnung mit dem Verpächter maßgebend ist, so darf das FA das Einvernehmen zur Umstellung des Wirtschaftsjahres im allgemeinen nicht versagen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 85
MAAAA-90617

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