Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - V ZR 269/20

Gesetze: § 93 BGB, § 94 Abs 1 S 1 BGB, § 94 Abs 2 BGB, § 95 Abs 1 S 1 BGB

Wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes: Gebäudeeigenschaft einer Freiland-Photovoltaikanlage

Tatbestand

Der Kläger ist Insolvenzverwalter. Im Juli 2011 verkaufte die Insolvenzschuldnerin der Beklagten 120 Module einer Freiland-Photovoltaikanlage nebst einem Miteigentumsanteil an deren Unterkonstruktion. Die Anlage mit insgesamt 5.000 Photovoltaikmodulen, neun Wechselrichtern und einer Gesamtleistung von 1.050 kWp war zuvor auf dem Grundstück eines Dritten errichtet worden. Der Vertrag enthält u.a. folgende Regelungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:180322UVZR269.20.0

Fundstelle(n):
MAAAJ-15441

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank