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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 3089/20 KL

Gesetze: SGB XI § 82 Abs. 3; SGB XI § 82 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Von der Anwendbarkeit von § 82 Abs. 3 SGB XI - und damit dem Ausschluss von § 82 Abs. 4 SGB XI - ist in allen Fällen und so lange auszugehen, in denen durch öffentliche Zuschüsse gefördert Wirtschaftsgüter noch nicht vollständig abgeschrieben worden sind, soweit diese Gegenstand der gesondert berechneten Investitionsaufwandes sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zweckbindungsfrist für die Förderung bereits abgelaufen ist.

Fundstelle(n):
VAAAJ-15519

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