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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 16 KR 644/20

Die Beteiligten streiten um den Anspruch der klagenden Krankenhausträgerin (Klägerin) auf Zahlung einer Aufwandspauschale von 300 € nach von der beklagten Krankenkasse (Beklagte) veranlassten Überprüfung und einer infolgedessen erhöhten Krankenhausabrechnung.

Fundstelle(n):
AAAAJ-15526

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