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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 3 R 667/19

Streitig ist die Befreiung der Klägerin von der Rentenversicherungspflicht für die Tätigkeit für die Beigeladene zu 2.) für die Zeit vom 01.03.2013 bis zum 31.12.2016.

Fundstelle(n):
UAAAJ-15528

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