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BGH Urteil v. - VII ZR 285/21

Gesetze: § 31 BGB, § 242 BGB, § 826 BGB

Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Deliktische Vorteilsausgleichung bei einem geleasten Fahrzeug

Leitsatz

Im Rahmen der deliktischen Vorteilsausgleichung entspricht der Wert der während der Leasingzeit erlangten Nutzungsvorteile eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich der Höhe nach den vereinbarten Leasingzahlungen. Der Wertverlust des Fahrzeugs während der Leasingzeit ist kein geeigneter Maßstab zur Bemessung des Nutzungsvorteils (Fortführung von , NJW 2022, 321).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:210422UVIIZR285.21.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2022 S. 1678 Nr. 24
WM 2022 S. 1607 Nr. 33
ZIP 2022 S. 2023 Nr. 40
KAAAJ-15540

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