Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Deliktische Vorteilsausgleichung bei einem geleasten Fahrzeug
Leitsatz
Im Rahmen der deliktischen Vorteilsausgleichung entspricht der Wert der während der Leasingzeit erlangten Nutzungsvorteile eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich der Höhe nach den vereinbarten Leasingzahlungen. Der Wertverlust des Fahrzeugs während der Leasingzeit ist kein geeigneter Maßstab zur Bemessung des Nutzungsvorteils (Fortführung von , NJW 2022, 321).