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BGH Urteil v. - IX ZR 68/21

Gesetze: § 38 InsO, § 55 Abs 1 Nr 2 Alt 2 InsO, § 87 InsO, § 115 Abs 1 InsO, § 116 S 1 InsO, § 155 Abs 3 S 2 InsO, § 316 HGB, §§ 316ff HGB

Insolvenzeröffnung gegen eine Kapitalgesellschaft: Wirkungen für die Bestellung eines Abschlussprüfers und für seine Vergütungsforderung

Tatbestand

Die Klägerin ist eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Die Hauptversammlung der M.          AG (im Folgenden: Schuldnerin) wählte sie am 9. Juli 2013 zur Abschlussprüferin für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2013. Am 30. Dezember 2013 erteilte der Aufsichtsrat der Schuldnerin der Klägerin den entsprechenden Prüfungsauftrag. Diese nahm den Auftrag am 3. Januar 2014 an. Mit Rechnung vom 14. August 2014 stellte die Klägerin der Schuldnerin für ihre Prüftätigkeit einen Teilbetrag in Höhe von 33.154,23 € in Rechnung. Am 1. Oktober 2014 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:280422UIXZR68.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1517 Nr. 26
DB 2022 S. 1507 Nr. 25
DStR-Aktuell 2022 S. 11 Nr. 23
WM 2022 S. 1069 Nr. 22
WPg 2022 S. 1302 Nr. 22
ZIP 2022 S. 1163 Nr. 23
UAAAJ-15541

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