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BGH Urteil v. - X ZR 92/18

Tatbestand

Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte zur Leistung einer Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004 (im Folgenden: Fluggastrechteverordnung) verpflichtet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:160419UXZR92.18.0

Fundstelle(n):
SAAAJ-15546

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