Sozialgerichtliches Verfahren - Sprungrevision - Zustimmung des Revisionsgegners - Übermittlung in elektronischer Form - Datei ohne Unterschrift - Hinweis des Revisionsführers bei Weiterleitung an das Revisionsgericht
Leitsatz
Wird dem Revisionsführer die Zustimmung des Gegners zur Sprungrevision in elektronischer Form als Datei ohne Unterschrift übermittelt, ist er gehalten, bei der Weiterleitung an das Revisionsgericht ausdrücklich auf diesen Umstand hinzuweisen und die Prüfung zu ermöglichen, ob diese elektronische Übermittlung den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat.