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BFH Beschluss v. - IV B 47/21

Gesetze: EStG § 6b Abs. 10 Sätze 1 und 2;

Zur Frage der Höhe des gemäß § 6b Abs. 10 Satz 2 EStG abziehbaren Betrags

Leitsatz

NV: Im Fall der Übertragung eines dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf Gebäude oder abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter ist der abziehbare Betrag gemäß § 6b Abs. 10 Satz 2 EStG auf 300.000 € begrenzt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.100522.IVB47.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1647 Nr. 28
BFH/NV 2022 S. 807 Nr. 8
EStB 2022 S. 342 Nr. 9
KoR 2022 S. 330 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2022 S. 512
RAAAJ-15730

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